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   OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19   

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OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19 (https://dejure.org/2019,28296)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.07.2019 - 2 B 69/19 (https://dejure.org/2019,28296)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 2 B 69/19 (https://dejure.org/2019,28296)
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20

    Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV; Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO -

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 06.02.2019 abgelehnt ( 4 V 1870/18); die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 25.07.2019 ( 2 B 69/19) als unbegründet zurückgewiesen.

    Da die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung nur hinsichtlich der Abschiebungsandrohung angeordnet hat, nicht aber hinsichtlich der Ausweisung, hat die Klage gegen die Ausweisung bereits kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 1 VwGO ) aufschiebende Wirkung (so schon der Beschluss des Senats v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 16).

    Denn der Antrag des Antragstellers auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis hat nicht die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG ausgelöst, weil seine frühere Aufenthaltserlaubnis bei Antragstellung schon abgelaufen war (so schon der Beschluss des Senats v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 17 f.).

    Außer aus dem Zweck der Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Art. 19 Abs. 4 GG ) könnten sich Duldungsgründe aus dem Schutz des Privat- bzw. Familienlebens (Art. 8 EMRK , Art. 6 Abs. 1, 2 GG ) oder aus einer Reiseunfähigkeit des Antragstellers ergeben (vgl. dazu schon den Beschluss des Senats v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 22, 26, 34, 38).

    Insofern wird zunächst auf die Gefahrenprognose in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 06.02.2019 - 4 V 1870/18, juris Rn. 19 - 22 und 21.08.2019 - 4 V 1707/19, Ziff. I. 1. a. sowie des Senats vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 29 - 34 in den vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes verwiesen.

    Der Senat verweist insofern zunächst auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinem Beschluss vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 33 f. sowie in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 06.02.2019 - 4 V 1870/19, juris Rn. 23 - 28 und 21.08.2019 - 4 V 1707/19, Ziff. 1 b. Der einzige abwägungsrelevante Umstand, der sich seither verändert hat, ist die Beziehung des Antragstellers zu seiner am 25.07.2019 geborenen Tochter.

    Der Senat ging in seinem Beschluss vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 38 - 41, im "ursprünglichen" Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, davon aus, dass im Fall des Antragstellers bei summarischer Prüfung hinreichende Anhaltspunkte für eine ernsthafte Suizidgefahr im Falle einer Abschiebung bestehen.

    Nicht gefolgt ist der Senat diesem Attest allerdings insoweit, als der Facharzt der Auffassung war, die von der Antragsgegnerin für den Fall einer Abschiebung in Aussicht gestellten Vorsichtsmaßnahmen könnten die Suizidgefahr nicht abwenden (vgl. Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 43 - 45).

    Die im Attest vom 05.08.2020, aber nicht explizit in den Attesten vom 12.08.2019 und 27.09.2019 als "auslösende Faktoren" aufgezählten Umstände "frühkindliche Traumatisierungen" und "erweiterter Suizid der Schwester mit ihren Söhnen" sind keine neuen Erkenntnisse, sondern waren bereits im Attest vom 21.06.2019 erwähnt (vgl. S. 3 und 8 f. des Attests vom 21.06.2019; s.a. Beschl. d. Senats v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 41).

    Da die Vereinbarkeit einer Aufenthaltsbeendigung mit dem Schutz des Privatlebens des Antragstellers nach Art. 8 EMRK im Hinblick auf die Aufenthaltsdauer, die sozialen Beziehungen und sonstige Integrationsfaktoren in den vorangegangenen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts bereits eingehend erörtert wurde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 33; VG Bremen, Beschl. v. 06.02.2019 - 4 V 1870/19, juris Rn. 23 - 26; Beschl. v. 21.08.2019 - 4 V 1707/19, Ziff. 1. b.), sieht der Senat insoweit auch keinen Anlass für eine Abänderung nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO .

  • OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen wegen

    Denn es geht hier um die Beurteilung, ob es dem Ausländer gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen (BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, NVwZ 2001, 442 [444]; BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 10/12 -, Rn. 19 juris; OVG Bremen Beschl. v. 25.07 2019 - 2 B 69/19 -, Rn. 31, juris).

    (vgl. OVG Bremen B.v. 25.07.2019 - 2 B 69/19 -, Rn. 31f juris).

    Der Senat verweist insofern zunächst auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinem Beschluss vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 33 f. Der Senat hat dort folgendes ausgeführt:.

    Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben in mehreren Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Bleibeinteressen auch im Hinblick auf die Reintegrationsschwierigkeiten des Klägers in der Türkei einschließlich der damit einhergehenden gesundheitlichen Belastungen zurückzutreten haben (vgl. OVG Bremen, B.v. 24.02.2021 - 2 B 473/20, B.v. 26.11.2020 - 2 B 216/20 -, B.v. 12.12.2019 - 2 B 305/19 -, B.v. 12.11.2019 - 2 B 242/19 -, B.v. 25.07.2019 - 2 B 69/19 -).

    Der Senat ist zwar in seinem Beschluss vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 38 - 41, im "ursprünglichen" Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, davon ausgegangen, dass im Fall des Klägers bei summarischer Prüfung hinreichende Anhaltspunkte für eine ernsthafte Suizidgefahr im Falle einer Abschiebung bestehen.

    Nicht gefolgt ist der Senat diesem Attest allerdings insoweit, als der Facharzt der Auffassung war, die von der Beklagten für den Fall einer Abschiebung in Aussicht gestellten Vorsichtsmaßnahmen könnten die Suizidgefahr nicht abwenden (vgl. Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 43 - 45).

  • OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20

    Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen

    Auch der Umgang des Kindes mit dem getrennt lebenden Elternteil ist für die Entwicklung und das Wohl des Kindes grundsätzlich von herausragender Bedeutung (§ 1626 Abs. 3 BGB ), und es dient in der Regel ganz wesentlich dem Bedürfnis des Kindes und seiner Persönlichkeitsentwicklung, Beziehungen auch zu diesem Elternteil aufzubauen und zu erhalten (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 36).
  • VG Bremen, 03.09.2021 - 4 V 1358/21

    Titelerteilungssperre - Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung ;

    Das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist bei einem Streit über die Ablehnung eines Aufenthaltstitels nur dann die statthafte Antragsart, wenn der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG hatte (vgl. Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 B 333/18 -, Rn. 12; Beschluss vom 25. Juli 2019 - 2 B 69/19 -, Rn. 17 f.; jeweils juris).

    angestellt hat, geht die Kammer aufgrund des lediglich fünf Tage zu spät gestellten Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis davon aus, dass der zuständige Sachbearbeiter mit dem Ausstellen der Fiktionsbescheinigung eine Entscheidung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG getroffen hat (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 2 B 69/19 -, Rn. 18, juris).

  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
    Auch der Umgang des Kindes mit dem getrenntlebenden Elternteil ist für die Entwicklung und das Wohl des Kindes grundsätzlich von herausragender Bedeutung (§ 1626 Abs. 3 BGB ), und es dient in der Regel ganz wesentlich dem Bedürfnis des Kindes und seiner Persönlichkeitsentwicklung, Beziehungen auch zu diesem Elternteil aufzubauen und zu erhalten (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 36).
  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23

    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention;

    Das setzt ein substantiiertes Vorbringen hinsichtlich eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 10/12, juris Rn. 19; OVG Bremen, Urt. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 31; Bay. VGH , Beschl. v. 03.04.2020 - 10 ZB 20.249, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19

    Erledigung; Nebenbestimmung; Nebenbestimmung Duldung; Räumliche Beschränkung;

    Dies hat der Senat bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Abschiebung des Antragstellers in die Türkei mit Beschluss vom 25.07.2019 ausführlich begründet ( 2 B 69/19, Rn. 27 ff., juris).
  • OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 314/20
    Derzeit sind - auch bei Berücksichtigung des abweichenden Prognosezeitraums (BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 10/12, juris Rn. 19; OVG Bremen, Urt. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 31; Bay. VGH , Beschl. v. 03.04.2020 - 10 ZB 20.249, juris Rn. 8) - keine zulasten des Antragstellers feststehenden Gesichtspunkte ersichtlich, die es gestatten würden, von dieser Prognose abzuweichen.
  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach bestandkräftiger Ausweisung -

    Ein überwiegendes Interesse daran, den Ausgang des Klageverfahrens gegen die offensichtlich rechtmäßige isolierte Abschiebungsandrohung im Inland abzuwarten, lässt sich nicht feststellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 47).
  • VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 912/19

    Ausländerrecht Ausweisung, Urteil vom 22.03.2021 - 50 Jahre; Abhängigkeit;

  • OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21

    Abänderungsantrag; Posttraumatische Belastungsstörung; psychische Erkrankung;

  • OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen

  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 B 386/21

    Ausweisung; einstweiliger Rechtsschutz; Abänderungsverfahren;

  • OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22

    Ärztliches Attest; Arzt-Patienten-Beziehung; fachärztliches Attest; Psychische

  • OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21

    Entgegenstehen einer psychischen Erkrankung des ausländers der Vollstreckung

  • OVG Bremen, 21.09.2021 - 2 LA 228/21

    Darlegung von ernstlichen Zweifeln; Darlegungserfordernis; ernstliche Zweifel;

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